Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachstehenden Bestimmungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Rigi Glasuren GmbH und ihren Kunden. Sie gelten für Lieferungen, Beratungen, technische Auskünfte, Entwicklungsaufträge und den Verkauf von Produkten aus unserem Sortiment. Wer mit uns bestellt, akzeptiert diese Regeln als Grundlage für einen sauberen Ablauf.
Unsere Angebote richten sich an Fachbetriebe, Werkstätten, Bildungseinrichtungen und private Keramikbegeisterte. Massgeblich sind die jeweils bestätigten Konditionen, Produktbeschreibungen und schriftlichen Vereinbarungen. Abweichungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich bestätigen.
1. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir eine Bestellung schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie von uns nachvollziehbar bestätigt wurden. Klingt streng? Das ist es nicht — es schützt beide Seiten vor Missverständnissen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, exklusive Transport, Verpackung und allfälliger Zusatzleistungen. Rechnungen sind innert der vereinbarten Frist zu begleichen; bei Verzug behalten wir uns Mahnkosten und Verzugszinsen im gesetzlich zulässigen Rahmen vor.
3. Lieferung, Gefahrübergang und Prüfung
Liefertermine nennen wir nach bestem Wissen. Sie sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die Ware ist nach Erhalt umgehend zu prüfen. Offensichtliche Transportschäden oder Mengendifferenzen müssen sofort gemeldet werden. Wer wartet zu lange, erschwert die Klärung unnötig.
4. Glasuren, Muster und technische Hinweise
Farbmuster, Probebrennungen und technische Empfehlungen dienen der Orientierung. Keramik reagiert auf Temperatur, Rohstoffschwankungen, Schichtstärke und Untergrund. Deshalb können Ergebnisse je nach Werkstatt, Ofen und Brennkurve variieren. Genau deshalb empfehlen wir immer einen Praxistest.
5. Sonderanfertigungen und Entwicklung
Bei kundenspezifischen Glasuren, Anpassungen der Tonaufbereitung oder Entwicklungsprojekten arbeiten wir mit Rezepturen, Tests und Iterationen. Freigaben durch den Kunden gelten als verbindlich für die umgesetzte Ausführung. Eine spätere Änderung kann zusätzliche Kosten auslösen.
6. Gewährleistung
Reklamationen werden sorgfältig geprüft. Voraussetzung ist, dass Produkte sachgerecht gelagert, verarbeitet und gebrannt wurden. Für unsachgemässe Anwendung, äussere Einflüsse oder Abweichungen durch fremde Materialien übernehmen wir keine Haftung. Das ist fair, oder?
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Rigi Glasuren GmbH. Falls erforderlich, können wir den Eigentumsvorbehalt im gesetzlich zulässigen Umfang geltend machen.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gerichtsstand, soweit zulässig, ist der Sitz von Rigi Glasuren GmbH.